Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1. Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.

1.2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen,

werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Bildautor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Produktionsaufträge

2.1. Kostenvoranschläge des Bildautors sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Bildautor nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.

2.2. Der Auftraggeber darf dem Bildautor für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten

Dritter. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

2.3. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Bildautor bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers eingehen.

2.4. Der Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

2.5. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder bei dem Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

3. Produktionshonorar und Nebenkosten

3.1. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar

entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

3.2. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeiten, Fotomodelle, Reisen).

3.3. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

3.4 Individuelle Anfertigungen / Hochzeitsalben

3.4.1. Die vom Bildautor angebotenen Hochzeitsalben (insbesondere „StoryLeaf“, „Vintage Panorama“ und „Oak & Art“) werden individuell nach den Vorgaben des Auftraggebers erstellt. Dazu gehören u. a. die Auswahl von Größe, Seitenzahl, Papier, Einbandmaterialien sowie das individuelle Layout. Es handelt sich daher um nicht vorgefertigte Waren, die eindeutig auf die persönlichen Wünsche des Auftraggebers zugeschnitten sind.

3.4.2. Für individuell angefertigte Hochzeitsalben besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB. Der Auftraggeber bestätigt, dass die Herstellung des Albums erst nach ausdrücklicher Freigabe beginnt und dass ein Widerruf nach Beginn der Produktion ausgeschlossen ist. Die Zustimmung zur Layoutfreigabe stellt die finale Produktionsfreigabe dar.

3.4.3. Der Auftraggeber erhält vor Produktionsbeginn einen Layoutentwurf bzw. eine Übersicht aller Albumdetails zur Prüfung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Entwurf sorgfältig zu prüfen und gewünschte Änderungen vor der Freigabe mitzuteilen. Mit der schriftlichen Freigabe bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit des Layouts, die Auswahl aller Albumdetails sowie den Produktionsstart der individuellen Anfertigung. Nach der Freigabe sind Änderungen nicht mehr möglich bzw. nur gegen gesonderte Vergütung.

3.4.4. Die Produktion des Hochzeitsalbums erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Seiten-Upgrades, Erweiterungen und Zusatzoptionen werden transparent und separat ausgewiesen. Die Zahlung ist sofort nach Rechnungserhalt fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.

3.4.5. Die Produktionszeit beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang und nach Eingang der verbindlichen Layoutfreigabe. Die Produktionsdauer kann je nach Manufaktur 2–6 Wochen betragen; saisonale Abweichungen sind möglich. Verzögerungen, die durch die Manufaktur oder Lieferdienste entstehen, stellen keinen Mangel dar.

3.4.6. Geringfügige Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Voransicht und gedrucktem Endprodukt sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Bei natürlichen Materialien wie Holz oder Stoff können Abweichungen in Maserung, Struktur, Farbe oder Textur auftreten. Diese sind produktionsbedingt und ausdrücklich zulässig. Jedes Album ist ein handgefertigtes Einzelstück; kleinere Abweichungen sind Bestandteil des Herstellungsprozesses.

3.4.7. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich gegenüber dem Bildautor angezeigt werden. Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Bildautors eine Nachbesserung oder Neuanfertigung. Weitergehende Ansprüche (z. B. Schadensersatz für entgangene Nutzung) sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

3.4.8. Bei persönlicher Übergabe geht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts mit Übergabe auf den Auftraggeber über. Bei Versand geht die Gefahr mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Auftraggeber über. Der Bildautor haftet bei Versand ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

3.4.9. Für die Albumgestaltung nutzt der Bildautor die vom Auftraggeber freigegebenen Bilder. Der Auftraggeber bestätigt, dass er über die für die Verwendung der Bilder erforderlichen Rechte verfügt, insbesondere im Hinblick auf abgebildete Personen und ggf. Rechte Dritter, und stellt den Bildautor insoweit von Ansprüchen Dritter frei, sofern diese nicht auf einem Verschulden des Bildautors beruht.

4. Nutzungsrechte

4.1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Bildautor berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.

4.2. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bildautors.

4.3. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und jede Veränderung

bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Bildautors. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche.

4.4. Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.

5. Digitale Bildverarbeitung

5.1. Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.

5.2. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Bildautor und dem Auftraggeber.

5.3. Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Bildautors mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der

Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Bildautor jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.

6. Schutzrechte Dritter

6.1. Sofern nicht der Bildautor ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber.

6.2. Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.

7. Haftung und Schadensersatz

7.1. Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich

oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7.3. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes – egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form – ist der Bildautor berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen

üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500,00 € pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

7.4. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Bildautors (Ziffer 5.4.) oder wird der Name des Bildautors mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer 6.3.), so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,00 €

pro Bild und Einzelfall. Dem Bildautor bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

8. Rechtswirksamkeit, Status und Gerichtsstand

8.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

8.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Bildautors als Gerichtsstand vereinbart.

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